Vorstellung Kommunaler Beratungsausschuss für Kinderbetreuung (KBAK)

Damit die Gemeinden und die Zivilgesellschaft die Kinderbetreuung aktiv mitgestalten können, entstand ein Kommunaler Beratungsausschuss für Kinderbetreuung. Pro Gemeinde gibt es einen derartigen Ausschuss.

In dem KBAK sind die Gemeinden, die Elternräte und die Schulen stimmberechtigt. Er analysiert die Situation der Kinderbetreuung in der jeweiligen Gemeinde. Er beobachtet hierfür, wie sich der Bedarf an Kinderbetreuung entwickelt und macht Vorschläge, um das Angebot zu verbessern.

Der KBAK erstellt Gutachten zu allen neuen Projekten der Kinderbetreuung in der Gemeinde. Dabei bewertet er

  • den Bedarf des neuen Projektes
  • die Lage der Räumlichkeiten
  • das Betreuungskonzept
  • die Aufnahmekapazität
  • die Höhe der Elternbeteiligung

Seine Lösungsvorschläge und Einschätzungen sendet er dann dem Familienminister zu.

Jeder KBAK versammelt sich je nach Bedarf. Dies kann einmal oder mehrmals pro Jahr geschehen. Jeder Interessent kann den Vorsitzenden bitten, den KBAK einzuberufen.

Zusammensetzung

Der KBAK besteht aus:

  • einem Vertreter des Gemeindekollegiums, der den Vorsitz hat
  • einem Vertreter des öffentlichen Sozialhilfezentrums der Gemeinde (ÖSHZ)
  • jeweils einem Vertreter pro Schule, angesiedelt auf dem Gemeindegebiet
  • jeweils einem Vertreter pro Elternrat pro Schule

Dem KBAK gehören folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

  • ein Vertreter des Ministers
  • ein Vertreter des Fachbereichs Familie und Soziales
  • jeweils ein Vertreter der auf dem Gemeindegebiet tätigen Dienste der Kinderbetreuung (wie z. B. das ZKB) oder Kinderhorte
  • ein Vertreter von Kaleido Ostbelgien
  • andere für die Kinderbetreuung wichtige lokale Partner, die vom KBAK zu den Beratungen hinzugezogen werden