Vorstellung Rat für Familienleistungen

Damit die Zivilgesellschaft die Familienleistungen aktiv mitgestalten kann, wurde 2016 ein entsprechender Rat eingerichtet. Darin sind die Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertretungen und die Vereinigungen, die die Familieninteressen vertreten, stimmberechtigt.

Der Rat für Familienleistungen erstellt Gutachten aus eigener Initiative oder auf Anfrage des Familienministers. Er beobachtet und analysiert die Situation der Familien in Ostbelgien.

Hierfür beobachtet das Gremium, wie sich die Familienleistungen im In- und Ausland entwickeln. Er erarbeitet Vorschläge, um die Familienleistungen zu optimieren. Er untersucht die Auswirkungen der Familienleistungen auf die Situation der Familien und insbesondere auf die Kinderarmut.

Seine Lösungsvorschläge und Einschätzungen übermittelt er dann der Regierung.

Zusammensetzung

Der Rat tritt mehrmals im Jahr zusammen, da die Deutschsprachige Gemeinschaft seit dem 1. Januar 2019 die Familienleistungen eigenständig verwaltet. Der Rat wurde beauftragt, die Rechtstexte mit auszuarbeiten.

Er besteht aus:

  • sechs Vertretern des Wirtschafts- und Sozialrates, wovon drei Vertreter für die Arbeitnehmerorganisation und drei Vertreter für die Arbeitgeberorganisation sind

  • drei Vertretern der Organisationen, die die Interessen der Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten

Dem Rat gehören folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

  • ein Vertreter des für Familienleistungen zuständigen Ministers

  • ein Vertreter des für Familienleistungen zuständigen Fachbereichs des Ministeriums

  • ein Vertreter der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben