Sozialzuschlag

Der Sozialzuschlag beträgt 86,59 EUR/Kind/Monat. Er unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen.

Familien haben unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten. Für Familien mit niedrigem Einkommen ist es schwieriger, die Kosten des Kindes zu tragen. Jedes Kind hat jedoch Anrecht auf die gleichen Chancen, sich zu entfalten und entwickeln. Um sich dieser Chancengerechtigkeit anzunähern, erhalten Kinder, die in Familien mit niedrigem Einkommen leben, zusätzliche Unterstützung.

Wann erhält ein Kind den Sozialzuschlag?

Ein Kind erhält den Sozialzuschlag, wenn es Anrecht auf eine erhöhte Gesundheitspflegeversicherung hat. Recht auf diese erhöhte Beteiligung haben alle Mitglieder eines Haushaltes, in dem ein Begünstigter der erhöhten Beteiligung lebt.

Wichtig: Ein Kind kann den Sozialzuschlag nicht zusammen mit dem Halb- und Vollwaisenzuschlag erhalten, obwohl Vollwaisen automatisch Anrecht auf die erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung haben. Der Sozialzuschlag und die erhöhte Beteiligung sind zwei Paar Schuhe. Das darf nicht verwechselt werden.

Was ist eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung?

Es handelt sich um ein Statut, mit dem man weniger für die Gesundheitsleistungen – beispielsweise für Arzttermine oder Medikamente - bezahlt. Man erhält weitere Vorteile wie etwa ermäßigte Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel oder Heizungskosten.

Gewisse Personen haben automatisch durch ihre Situation ein Anrecht. Bei anderen hängt es von den Einkünften des Haushaltes ab.

Folgende Kinder haben Anrecht auf die erhöhte Beteiligung, ohne dass das Einkommen geprüft wird:

  • Kinder mit einer Beeinträchtigung von mindestens 66 Prozent
  • ausländische unbegleitete Minderjährige
  • Vollwaisen (nicht zu verwechseln: Hier geht es um die erhöhte Beteiligung und NICHT um den Sozialzuschlag.)
  • Kinder in einem Haushalt, der mindestens während drei Monaten ununterbrochen Eingliederungseinkommen bezogen hat
  • Kinder in einem Haushalt, in dem jemand die Einkommensgarantie für betagte Personen bezieht
  • Kinder in einem Haushalt, in dem jemand Beihilfen für eine Person mit Beeinträchtigung bezieht

Alle anderen müssen sich der Einkommensprüfung unterziehen.

Weitere Infos

Um zu prüfen, ob Sie Anrecht auf eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung haben, oder wenn Sie weitere Auskünfte benötigen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.