Kindergeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Das Kindergeld ist das Recht eines jeden Kindes. Also hat jedes Kind, das offiziell in der Deutschsprachigen Gemeinschaft lebt, automatisch Anrecht auf Kindergeld. Dabei erhalten alle Kinder in der Deutschsprachigen Gemeinschaft denselben Basisbetrag, unabhängig davon, ob sie erstgeboren, zweitgeboren, usw. sind.

Das Recht auf Kindergeld ist bis 18 Jahre bedingungslos. Für Kinder mit Beeinträchtigung gilt diese Regelung bis 21 Jahre. Danach können erwachsene Kinder unter gewissen Bedingungen (z.B. Ausbildung) bis zum Alter von 25 Jahren weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.

Verjährung von Ansprüchen

 

Sie müssen Ihren Antrag auf Familienleistung innerhalb von drei Jahren einreichen. Diese Frist startet ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Anrecht eröffnet wird. Wenn Sie innerhalb dieser drei Jahre keinen Antrag stellen, verfällt Ihr Anspruch auf Kindergeld, Zuschläge und auch Prämien. 

Übersicht

Auf dieser Seite finden Sie

  • Infos zu den möglichen Kindergeld-Beträgen
  • Den Kindergeldrechner
  • Alles über mögliche Familiensituationen
  • Infos darüber, wer das Kindergeld empfängt
  • FAQs
  • Formulare

Im Bereich Beträge erfahren Sie, was das Basiskindergeld ist und welche Prämien und Zuschläge es zusätzlich noch gibt. Beim Kindergeldrechner können Sie Ihr Kindergeld bequem von zu Hause aus berechnen. Unter Familiensituation erhalten Sie ausführliche Informationen über die Kindergeldregelung in bestimmten Situationen. Und im Bereich Kindergeldempfänger erfahren Sie, wie Sie als Eltern bzw. Familie selbst bestimmen können, wer das Kindergeld empfängt.

Wenn Sie in diesen drei Bereichen keine Antworten auf Ihre Fragen finden, dann werden Sie bei den Fragen und Antworten sicherlich fündig. Unter Formulare finden Sie alle Antragsformulare zu den verschiedenen Familienleistungen.

Familienleistungen als Oberbegriff

Familienleistungen ist ein Oberbegriff, von dem das Kindergeld nur ein Teilbereich ist. Der andere Teilbereich sind die Geburts- bzw. Adoptionsprämie. Das Kindergeld setzt sich zusammen aus:

  • Basiskindergeld
  • Zuschläge

Einen Zuschlag erhält eine Familie nur, wenn auch ein Recht auf das Basiskindergeld besteht.

Wozu dienen die Familienleistungen?

 

Jedes Kind sollte die gleichen Chancen haben, sich zu entwickeln und zu entfalten. Ob ein Kind diese Chancen hat oder nicht, hängt u.a. von der finanziellen Situation der Familie ab, erhöht doch jedes Kind die Kosten eines Haushaltes. Die Familienleistungen gleichen diese Erhöhung teilweise aus und helfen so dabei, Kinderarmut zu bekämpfen.

Familienleistungen sind seit 2019 Gemeinschaftssache 

Im Zuge der 6. Staatsreform fielen die Familienleistungen in die Zuständigkeit der Gliedstaaten. Seit 2019 verwaltet das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Familienleistungen.

Mit Einführung des neuen Systems erhielt keine Familie weniger Geld als vorher. Eine Übergangsregelung sieht immer noch vor, dass Familien so lange den Kindergeldbetrag des alten Systems erhalten,

  • bis der Betrag des neuen Systems attraktiver ist oder
  • bis sich ihre Familienzusammensetzung aufgrund von Familienzuwachs oder Ausscheiden eines Kindes aus der Berechtigung (erwerbstätiges Kind oder Kind über 25 Jahren) ändert.

Aktuell gibt es noch einzelne Kindergeld-Akten, in denen die Übergangs-Regelung angewandt wird. Dadurch, dass die Beträge des neuen Systems jährlich angepasst werden, sollten nahezu alle Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Zeit ins neue System wechseln.

Innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bearbeitet der Fachbereich Familie und Soziales Ihre Kindergeldakte.