Es gibt je nach Pflegebedarf des Kindes sieben verschiedene Zuschläge zwischen 85 Euro und 561 Euro pro Monat.
Die können bis zum 21. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Dafür muss die Beeinträchtigung anerkannt sein, während Anrecht auf Kindergeld bestand.
Der Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung ist davon abhängig, wie sich die Beeinträchtigung auswirkt, und entspricht einer der folgenden Kategorien:
- Kategorie 1: 85 EUR pro Monat;
- Kategorie 2: 112 EUR pro Monat;
- Kategorie 3: 262 EUR pro Monat;
- Kategorie 4: 432 EUR pro Monat;
- Kategorie 5: 491 EUR pro Monat;
- Kategorie 6: 526 EUR pro Monat;
- Kategorie 7: 561 EUR pro Monat.
Um Anrecht auf einen Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung zu erhalten, ist der entsprechende Antrag einzureichen. Sie können dies formlos beim Fachbereich Familie und Soziales, Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Kaperberg 6 in 4700 Eupen, beantragen.
Wir bitten dann den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit, Ihnen die erforderlichen Formulare für die medizinische Untersuchung zuzuschicken. Dieser Dienst stuft dann die Beeinträchtigung ein.
Sobald wir die Information zu dieser Einstufung vom FÖD erhalten, werden wir Ihren Antrag auf Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung automatisch weiterbearbeiten.
Wird der Antrag genehmigt, wird der Zuschlag automatisch mit dem Basiskindergeld überwiesen.
Weitere Auskünfte zur Einstufung der Beeinträchtigung und zur medizinischen Untersuchung erhalten Sie online beim FÖD Soziale Sicherheit oder telefonisch beim Dienst Erhöhtes Kindergeld. Die Telefonnummer lautet 0800 987 99.
Zum Beispiel: Ein Kind mit Beeinträchtigung, das der Kategorie 3 entspricht und Anrecht auf eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung hat, erhält: 157 EUR + 262 EUR (Zuschlag Beeinträchtigung) + 75 EUR (Sozialzuschlag) = 494 EUR.