Frühhilfe Ostbelgien

Aufgabenbeschreibung

Sie fördert Kinder mit Entwicklungsverzögerungen. Zu den Aufgaben der Frühhilfe gehören:

  • Entwicklungsdiagnostik mit dem Ziel der ganzheitlichen Erfassung des Kindes und seiner Entwicklung
  • Erstellung eines Förderplans mit individuellen Förderzielen, bezogen auf die Ergebnisse der Diagnostik
  • Begleitung durch ein transdisziplinäres Team – Fördersitzungen und Hausbesuche
  • Beratung und Unterstützung der Eltern in Bezug auf Entwicklungsrückstände, Alltagsleben, Lebensprojekte, Erziehungstipps, usw.

Die Eltern werden über Gespräche und Begleitung von Anfang an in alle Entscheidungen der Förderung einbezogen.

Aufnahmebedingungen und -modalitäten

Die Frühhilfe ist für Familien zuständig, die in Ostbelgien wohnen. Um durch die Frühhilfe begleitet zu werden, muss das Kind mindestens in zwei Bereichen seiner Entwicklung Auffälligkeiten zeigen. Das Kind darf bei der Anfrage nicht älter als vier Jahre und elf Monate sein.

Eine Anfrage erfolgt telefonisch durch die Eltern oder durch Auflage des Jugendgerichts. Im Anschluss folgt eine „erste Phase“ mit Anamnese, Entwicklungsbilanz und Abschlussgespräch der 1. Phase.

Zielpublikum

Kleinkinder (0 – 6 Jahren) mit Entwicklungsverzögerungen und deren Familie