Jugendhilfedienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Aufgabenbeschreibung

Der Jugendhilfedienst, kurz JHD, kümmert sich um Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen Situationen befinden. Die Zusammenarbeit geschieht auf einvernehmlicher Basis. Das Ziel: der Schutz der Minderjährigen.

Bei welchen Themen kann man sich konkret an den JHD wenden?

  • Kinder und Jugendliche, die sich durch ihr eigenes Verhalten selbst gefährden
  • Erziehungsschwierigkeiten und Familienkonflikte, die den Alltag erheblich belasten
  • Gefährdung von Minderjährigen durch problematische Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • seelische oder körperliche Vernachlässigung
  • Vermutung von sexuellem Missbrauch oder Misshandlung
  • psychische Erkrankungen von Jugendlichen und/oder Eltern, wie z.B. Depressionen, Magersucht

Der Jugendhilfedienst informiert über Hilfeangebote in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unterstützt und berät den Jugendlichen und die erziehende(n) Person(en). Er kann mit den Familien gemeinsam Hilfen organisieren, Hilfsprogramme erstellen und deren Durchführung begleiten. Dazu bezieht der JHD andere Fachleute und -dienste mit in die Arbeit ein.

Wenn ein Minderjähriger gefährdet ist, die nicht abgewendet werden kann, ist der JHD zum Schutz des Kindes/Jugendlichen verpflichtet, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Zielpublikum

  • alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben
  • deren Erziehungsberechtigte und Familien
  • Bezugs- oder Vertrauenspersonen von Kindern und Jugendlichen