Vorstellung Beirat für Familien- und Generationenfragen

Wie sein Name bereits verrät, nimmt dieses Gremium Familien- und Generationenfragen unter die Lupe. Es erstellt Gutachten, schlägt Aktionen vor oder führt sie selber durch.

Der 2008 ins Leben gerufene Beirat beobachtet und analysiert die Situation der Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Seine Lösungsvorschläge und Einschätzungen übermittelt er insbesondere der Regierung.

Er setzt auch direkt bei der Bevölkerung an. So fördert er beispielsweise die öffentlichen Debatten, indem er Foren organisiert und intergenerationelle Projekte auf Gemeindeebene unterstützt.

Mit seinen diversen Aktionen strebt der Beirat an, das (größtenteils freiwillige) Engagement der Bürger zu stärken. Die Empfehlungen des Beirates zielen auch darauf ab, die Arbeit der verschiedenen Akteure im Familien- und Generationenbereich optimal aufeinander abzustimmen, Synergien zu erkennen und nutzen.

Zudem vertritt der Beirat die Deutschsprachige Gemeinschaft in überregionalen und internationalen Fachverbänden.

Zusammensetzung

Die Regierung ernennt die Mitglieder des Beirates sowie die Ersatzmitglieder für eine Mandatsdauer von vier Jahren. Mindestens vier Mal jährlich tritt der Beirat zusammen.

Er besteht aus acht effektiven Mitgliedern und acht Ersatzmitgliedern:

  • Acht davon entsenden ostbelgische Organisationen, die sich vorrangig mit Aufgaben aus dem Bereich Familien- und Generationenfragen befassen.
  • Die anderen acht Mitglieder schlagen verschiedene Gremien der deutschsprachigen Gemeinden, die sich vorwiegend mit dieser Thematik beschäftigen, vor.

Die Regierung kann Beauftragte zu den Beratungen entsenden. Diese sind jedoch nicht stimmberechtigt. Eventuell zu Rate gezogene Fachleute können auch keine Stimme abgeben.

Der Beirat arbeitet auf eigene Initiative. Er erstellt auch Gutachten auf Anfrage der Regierung, des Parlamentes oder der Gemeinden. Das Sekretariat des Beirates befindet sich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.