Schwangerschaft und Geburt

Hilfe bei Mehrlingsgeburten

Sie erwarten Zwillinge oder sogar mehr Kinder? Wenn Sie Drillinge bekommen oder Ihr Haushalt mindestens drei Kinder unter 18 Monate zählt, dann haben Sie Anrecht auf eine Familien- und Haushaltshilfe.

Die Zugangskriterien für diese Unterstützung sehen, wie folgt, aus:

  • Mindestens drei Kleinkinder unter 18 Monaten müssen gleichzeitig in einem Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeldet sein.
  • Der Altersunterschied zwischen dem ersten und dem dritten Kind muss weniger als 18 Monate betragen, wobei hier die Geburtsdaten der Kinder ausschlaggebend sind.
  • Die Hilfe wird maximal gewährt bis zu dem Monat einschließlich, in dem das älteste der (drei) Kinder das dritte Lebensjahr erreicht.

Die Familie muss über Kaleido Ostbelgien einen Antrag beim zuständigen Fachbereich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen.

Wie unterstützt die Familienhelferin?

Hierfür ist ein Stundenkapital von maximal 954 Stunden pro Kalenderjahr vorgesehen. Dieses wird proportional mit dem Start der Hilfe angepasst.

Für jedes weitere Kind wird unter denselben Bedingungen ein zusätzliches maximales Stundenkapital von 318 Stunden Familienhilfe pro Kalenderjahr gewährt.

Die Familienhelferin kümmert sich in Absprache mit den Eltern um das Wohlergehen der Kinder. Sie verrichtet folgende Aufgaben:

  • Versorgung der Kinder: Körperpflege, Mahlzeiten zubereiten und füttern
  • Lebensumfeld der Kinder: Sauberkeit und Ordnung im Kinderbereich gewähren
  • Erziehung (zu einem späteren Zeitpunkt): mit den Kindern spielen, spazieren, lesen, …

Die Familien können auf zwei anerkannte Dienste der häuslichen Hilfe zurückgreifen:

  • Familienhilfe VoG
  • Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA

Wie unterstützt die Haushaltshilfe?

Hierfür ist ein Stundenkapital von 400 Stunden pro Kalenderjahr vorgesehen. Das in Anspruch genommene Stundenkontingent kann reduziert, aber keinesfalls überschritten werden. Startet die Hilfe während des laufenden Kalenderjahres, wird das Stundenkontingent proportional angepasst.

Die Haushaltshilfe kann folgende Diensten ausführen:

  • Unterhalt und Putzen der Räume
  • Waschen und Bügeln

Wenn eine Familie die Hilfe annimmt, verpflichtet sie sich, sich durch Kaleido Ostbelgien begleiten zu lassen.