Basiskindergeld

Das Basiskindergeld beträgt ab dem 01.07.2023 für jedes Kind 181,30 Euro pro Monat. Das heißt,

  Pro Kind Summe
1 Kind   181,30 EUR / Monat   181,30 EUR / Monat
2 Kinder   181,30 EUR / Monat   362,60 EUR / Monat
3 Kinder   181,30 EUR / Monat   543,90 EUR / Monat
4 Kinder   181,30EUR / Monat   725,20 EUR / Monat
X Kinder   181,30 EUR / Monat   X x 181,30 EUR / Monat

Jedes Kind, das seinen offiziellen Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat, hat Anrecht auf Kindergeld. Die Deutschsprachige Gemeinschaft besteht aus folgenden neun Gemeinden:

  • 4700 Eupen
  • 4710 Lontzen
  • 4720 Kelmis
  • 4730 Raeren
  • 4750 Bütgenbach
  • 4760 Büllingen
  • 4770 Amel
  • 4780 Sankt Vith
  • 4790 Burg Reuland

Das Recht auf Kindergeld ist von der Geburt an bis zum Alter von 18 Jahren bedingungslos. Für Kinder mit Beeinträchtigung ist es bedingungslos, bis sie 21 Jahre alt werden.

Nachdem erwachsene Kinder das Alter von 18 bzw. 21 Jahren erreichen, erhalten sie unter gewissen Bedingungen bis zum 25. Lebensjahr finanzielle Unterstützung. Dazu muss das Kind die Ausbildungsbedingungen erfüllen. Daneben bestehen auch Bedingungen, wenn das Kind erwerbstätig ist. Darüber hinaus ist es möglich, dass das Kind für weitere 12 Monate unterstützt wird. Für diese Zeitspanne verlängert sich sein Anrecht auf das Kindergeld.

Spätestens, wenn ein Kind 25 Jahre alt wird, erlischt das Recht auf Kindergeld.