Mein Kind ist zwischen 0-18 Jahre alt

Von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr durchlebt Ihr Kind verschiedene Etappen und kann finanzielle Unterstützung erhalten. Hier erfahren Sie, was es für Hilfen in dieser Zeit gibt.

Die Grundvoraussetzung ist: Das Kind lebt offiziell in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Geburtsprämie

Eine werdende Mutter kann ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft die Geburtsprämie in Höhe von 1.320,88 Euro anfragen. Diese Prämie kann ihr zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin ausgezahlt werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.

Adoptionsprämie

Bei einer Adoption können die Adoptierenden auch eine Prämie in Höhe von 1320,88 Euro erhalten. Hierfür muss das Kind kindergeldberechtigt sein und bei der adoptierenden Person wohnen. Zusätzlich muss ein Dokument beweisen, dass die Absicht, das Kind zu adoptieren, besteht.

Basiskindergeld

Das Basiskindergeld in Höhe von 181,30 Euro erhält jedes Kind ab dem Monat nach seiner Geburt. Dieses Anrecht ist bis zum 18. Geburtstag an keine einzige Bedingung geknüpft. Es wird durchgehend ausgezahlt, das heißt, dass das Basiskindergeld auch während der Schulzeit und in den Schulferien aufs Konto gelangt.

Jahreszuschlag

Im August bekommen die Eltern - zusätzlich zum Basiskindergeld - einen Jahreszuschlag pro Kind in Höhe von 60,04 Euro. Dieser Zuschlag war bisher eher unter den Namen „Schulprämie“ bekannt.

Schule, Ausbildung und Auslandsunterricht

Ein Kind erhält während der ganzen Schulpflicht - sei es im Sekundarunterricht oder in einer Lehre - Basiskindergeld sowie eventuelle Zuschläge. Kinder, die ihren offiziellen Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben und einem Unterricht im Ausland folgen, behalten auch dieses Anrecht.

Arbeiten während der Lehre

Kinder können bis zu ihrem 18. Lebensjahr neben der Schule, der Ausbildung oder dem Studium bedingungslos einer Arbeit nachgehen und Kindergeld erhalten.