Das Kind lebt nicht in seiner Familie

Es gibt Situationen, in denen das Kind nicht in seiner Familie lebt. Dann ändern die Empfänger des Kindergelds. Ein Zusatz wird für das Kind angespart.

Ein Kind lebt in einer Pflegefamilie

Pflegefamilien erhalten wie bisher auch das Kindergeld für ihre Pflegekinder. Neu ist jedoch, dass das Pflegekind zusätzlich vom Jugendhilfedienst einen monatlichen Betrag auf ein gesperrtes Konto erhält. Über dieses Geld kann das Pflegekind ab seinem 18. Lebensjahr verfügen.

Ein Kind lebt in einer Einrichtung

Die bisherigen Empfänger erhalten weiterhin 1/3 des Kindergeldes. Das Kind erhält zusätzlich einen monatlichen Betrag auf ein gesperrtes Konto. Über dieses Geld kann das Kind ab seinem 18. Lebensjahr verfügen.