Andere Situationen

Für weitere individuelle Situationen wenden Sie sich an den Fachbereich Familie und Soziales des Ministeriums. Nachfolgend gehen wir näher darauf ein, was passiert, wenn ein Kind verschwindet oder entführt wird.

Verschwundenes Kind

Das Kind gilt als verschwunden, wenn

  • es unfreiwillig nicht mehr an seinem Wohnsitz anwesend ist oder
  • man von ihm keine Nachrichten hat

Das Verschwinden kann mit allen rechtlichen Mitteln nachgewiesen werden.

Das Kind gilt nicht als verschwunden, wenn

  • es aller Wahrscheinlichkeit nach unter Umständen wie Unfällen oder Katastrophen umgekommen ist, selbst wenn sein Leichnam nicht gefunden wurde
  • ein Elternteil es entführt hat

Das Basiskindergeld wird gewährt, wenn das verschwundene Kind zum Zeitpunkt seines Verschwindens kindergeldberechtigt war. Dies für eine Dauer von fünf Jahren, gerechnet ab dem Verschwinden des Kindes und insofern das Kind das Alter von 25 Jahren nicht erreicht hat.

Entführtes Kind

Das Basiskindergeld wird gewährt:

  1. wenn das Kind zum Zeitpunkt seiner Entführung kindergeldberechtigt war
  2. wenn die Entführung Gegenstand einer Rechtsklage oder einer Meldung bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder bei den für die Kindesentführung zuständigen belgischen Behörden war und
  3. solange das entführte Kind jünger als 18 Jahre ist