Konventionierte Tagesmütter und -väter

Hier vermittelt der Tagesmütterdienst des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB) die Betreuung. Er legt für alle Tagesmütter die Betreuungsmodalitäten fest.

Wenn Ihr Kind in familiärer Umgebung betreut werden soll

Dann ist eine konventionierte Tagesmutter genau das Richtige für Sie. Tagesmütter betreuen nämlich Kinder und Kleinkinder bei sich zu Hause.

Sie erfüllen neben ihrer Rolle als Bezugsperson sämtliche Aufgaben rund um die alltägliche Pflege. Ihr Kind erhält neben der liebevollen Betreuung und der altersgerechten Schlafmöglichkeit die entsprechenden Mahlzeiten. Falls es noch mit Muttermilch oder Pulvermilch ernährt wird, bringen Sie diese zur Betreuung mit.

Was die Organisation anbetrifft

Die Betreuungszeiten und -tage variieren so, wie es der jeweiligen Tagesmutter möglich ist. Nicht alle betreuen durchgehend von montags bis freitags Kinder. Der Tagesmütterdienst bemüht sich, die für Sie passende Betreuung in einem bestimmten Umkreis zum Wohnort oder Arbeitsweg zu finden.

Den Tagesmüttern steht die Möglichkeit offen, zu zweit oder zu dritt in geteilten Räumlichkeiten zusammen zu arbeiten (Co-Initiativen). Die Erziehungsberechtigten unterzeichnen wie gewohnt einen Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter und diese ist die Referenzperson des Kindes. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen das ZKB.

Ihr Kind muss mindestens an zwei Tagen pro Woche betreut werden. Nur so kann ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihrem Kind und der Tagesmutter entstehen.

Jede konventionierte Tagesmutter ist durch das ZKB zugelassen. Sozial-pädagogische Fachkräfte des ZKB begleiten sie.

Die Elternbeteiligung wird auf Basis Ihres Haushaltseinkommens und der Betreuungsdauer berechnet. Diesen Betrag zu senken, ist in gewissen Fällen möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Download oder erhalten Sie bei der Einschreibung.

Sie als Eltern bezahlen Ihre Rechnung an das ZKB. Jede Tagesmutter wird unabhängig von dem Betrag, den Sie als Eltern zahlen, bezahlt.

Die Elternbeteiligung ist teilweise steuerlich absetzbar bis zum Alter von 14 Jahren.