Pflegefamiliendienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Aufgabenbeschreibung

  • die Auswahl, Schulung und Anerkennung von künftigen Pflege- und Patenfamilien
  • die Vermittlung von Kindern in Pflege- und Patenfamilien im Auftrag des Jugendhilfedienstes oder des Jugendgerichtes
  • die Begleitung von Pflegekindern und Pflegefamilien
  • die Organisation und Begleitung von Kontakten zwischen Pflegekindern und ihren leiblichen Eltern
  • die Berichterstattung an die auftraggebenden Instanzen

Zielpublikum

  • Pflegeeltern und solche, die es werden möchten
  • Eltern, deren Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihnen leben können
  • Eltern, die durch eine Patenschaft punktuell entlastet werden
  • Kinder von 0 - 18 Jahren, die in Pflegefamilien leben bzw. durch eine Patenfamilie betreut werden