Familien in Ostbelgien

Starthilfe Geburtsprämie

Neben dem Kindergeld gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Anrecht auf eine Geburtsprämie.

Die Geburtsprämie beträgt 1.320,88 Euro. Diese erhält jedes Kind, das seinen ersten Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat. Es bekommt sie einmalig anlässlich seiner Geburt.

Der Antrag kann - begleitet von einem ärztlichen Attest - ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft gestellt werden. Die Zahlung kann zwei Monate vor dem ausgezählten Geburtsdatum erfolgen.

Falls das Kind leblos zur Welt kommt, wird die Geburtsprämie auch gewährt. Ein Standesbeamter muss eine Urkunde über die Anmeldung eines leblosen Kindes ausgefertigt haben. Die Mutter muss zum Zeitpunkt der Entbindung ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.

Eine Adoptionsprämie in gleicher Höhe existiert ebenfalls. Mehr Informationen erhalten Sie im weiterführenden Artikel.