Halbwaisenzuschlag

Der Halbwaisenzuschlag beträgt 138,56 EUR/Kind/Monat. Ein Kind gilt als Halbwaise, wenn es ein Elternteil verloren hat.

Der Halbwaisenzuschlag wird jedem Kind gewährt, wenn

  • es Anrecht auf das Basiskindergeld hat und
  • ein Elternteil tot oder für verschollen erklärt ist

Aus einer Vollwaisen wird eine Halbwaise, wenn die bislang unbekannte Mutter oder der bis dato unbekannte Vater offiziell in Erscheinung tritt. Ab dem Moment erhält das Kind den Halbwaisenzuschlag.

Der Halbwaisenzuschlag fällt weg, wenn:

  • die Halbwaise adoptiert wird
  • der überlebende Elternteil heiratet oder erklärt, gesetzlich zusammenlebend zu sein - Der Halbwaisenzuschlag wird wieder gewährt, wenn die Ehe geschieden wird oder das gesetzliche Zusammenwohnen endet.

Den Halbwaisenzuschlag kann ein Kind nicht zusammen mit dem Sozialzuschlag erhalten.