Vollwaisenzuschlag

Der Vollwaisenzuschlag beträgt 275,95 EUR/Kind/Monat. Ein Kind gilt als Vollwaise, wenn es beide Elternteile verloren hat.

Der Vollwaisenzuschlag wird jedem Kind gewährt:

  • das Anrecht auf das Basiskindergeld hat und
  • dessen Eltern beide tot oder für verschollen erklärt sind. Falls nur der Vater oder die Mutter bekannt ist und dieses Elternteil tot oder für verschollen erklärt ist, gilt das Kind auch als Vollwaise und erhält den Zuschlag.

Den Vollwaisenzuschlag kann ein Kind nicht zusammen mit dem Sozialzuschlag erhalten. Der Vollwaisenzuschlag fällt weg, wenn die Vollwaise adoptiert wird.