Veränderungen

Wahlberechtigte: Was ist neu im Vergleich zu 2018?

Die Gesetzgebung rund um die Gemeinderatswahlen hat sich von 2018 zu 2024 verändert. Was das konkret für die Wahlberechtigten bedeutet, können Sie hier nachlesen.

  • Wenn Sie als wahlberechtigte Person eine Liste unterschreiben, belegten Sie Ihre Wählereigenschaft bisher über einen Auszug aus dem Wählerregister, das Ihnen die Gemeindeverwaltung aushändigte. 2024 können Sie dies auch durch einen Auszug aus der Anwendung „Meine Akte“ des Nationalregisters erledigen.
  • Menschen mit Sprechblasen aus Karton stehen vor einer grauen Wand.
    Wann Sie eine Vollmacht erteilen dürfen und was Sie an Belegen einreichen müssen, hat sich teilweise verändert. Mehr dazu erfahren Sie im weiterführenden Link.
  • Wenn Sie sich in die Wahlkabine begleiten lassen möchten, reicht es, am Wahltag selbst beim Vorsitzenden des Wahlbüros nachzufragen. Wenn Sie und Ihre Begleitperson in der gleichen Gemeinde wohnen, kann diese im gleichen Büro wie Sie wählen. Wenn Sie keine Begleitperson mitbringen, kann der Vorsitzende (oder ein Beisitzer) Sie weiterhin in die Wahlkabine begleiten.