Dienstleister in der Kinderbetreuung anerkennen und bezuschussen

Kinderbetreuung zu beaufsichtigen, anzuerkennen und zu bezuschussen, liegt in Händen der jeweiligen Gemeinschaft. Ehe ein Kinderbetreuungsdienst in Ostbelgien seine Arbeit mit den Kleinen starten darf, muss die Deutschsprachige Gemeinschaft ihn anerkennen. Dabei ist es gleich, ob Sie als Einzelperson etwa als selbstständige Tagesmutter oder als Dienst wie beispielsweise als Kinderkrippe mit Betreuungspersonal arbeiten möchten.