Allgemeine Infos

Das Anrecht auf Kindergeld und Zuschläge beginnt und endet immer im Folgemonat. Wenn Sie beispielsweise im Monat Juni ein zweites Kind bekommen, erhöht sich das Kindergeld ab Juli. Wenn Ihr Sohn im September auszieht und sich bei der Gemeinde ummeldet, dann erhält Ihre Familie ab Oktober weniger oder kein Kindergeld mehr.

Jährliche Angleichung des Kindergeldes

Seit 2020 werden die Familienleistungen jedes Jahr im Monat Juli an die Entwicklung des Verbraucherpreises und des Wirtschaftswachstums angepasst. Das ist gesetzlich so festgelegt. Da die Familienleistungen immer im Folgemonat ausgezahlt werden, erhalten alle Familie dann im Monat August das erste Mal den neuen Kindergeld-Betrag.

Zwei Faktoren bilden die Berechnungsgrundlage für die Anpassungen des Kindergeldes:

  • die definitiv festgelegte Schwankungsrate des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes des vorherigen Haushaltsjahres
  • 25 Prozent des definitiv festgelegten realen Wachstums des Bruttoinlandsproduktes pro Einwohner, auch hier des Haushaltsvorjahres

Verjährung von Ansprüchen

Sie müssen Ihren Antrag auf Familienleistung innerhalb von drei Jahren einreichen. Diese Frist startet ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Anrecht eröffnet wird. Wenn Sie innerhalb dieser drei Jahre keinen Antrag stellen, verfällt Ihr Anspruch (auf Kindergeld, Zuschläge und auch Prämien). 

Aktennummer immer bereithalten!

Wenn Sie das Ministerium kontaktieren, halten Sie bitte Ihre Aktennummer bereit, die auf jedem Dokument im Briefkopf vermerkt ist.